Air Passenger Protection Regulations
Wenn Ihnen der Einstieg ins Flugzeug verwehrt wird, Ihr Flug storniert wird oder der Abflug sich um mindestens zwei Stunden verzögert oder wenn Ihr Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, können Ihnen gemäß den Air Passenger Protection Regulations (Bestimmungen zum Schutz von Passagieren) bestimmte Behandlungsstandards sowie eine Entschädigung zustehen.
Ziehen Sie bitte für weitere Informationen zu Ihren Rechten den Inhalt dieses Abschnitts zurate oder besuchen Sie die Website der Canadian Transportation Agency und rufen Sie die
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Eine ausführliche Beschreibung der Beförderungsbedingungen finden Sie in unseren
Tarifbestimmungen.
Informationen zur Canadian Transportation Agency (CTA)
Die Canadian Transportation Agency (CTA) fungiert als Schlichtungsbehörde für bestimmte Anliegen im Zusammenhang mit dem Luftverkehr. Falls Sie weitere Informationen benötigen oder eine Beschwerde bei der Streitbeilegungsstelle der CTA einreichen möchten, wenden Sie sich bitte an die
Canadian Transportation Agency {$Transat.Blanklink.Web.Accessibility$} .
Fluggastrechte in der Europäischen Union und ins Vereinigte Königreich (nur auf Englisch verfügbar)
Bei einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden, einer Annullierung oder einer verweigerten Beförderung Ihres Fluges aus der Europäischen Union oder dem Vereinigten Königreich haben Sie möglicherweise Anspruch auf bestimmte Versorgungsleistungen oder Entschädigungszahlungen. Bitte konsultieren Sie die
Fluggastrechte der Europäischen Union {$Transat.Blanklink.Web.Accessibility$} oder die
UK Aviation Passenger Charter {$Transat.Blanklink.Web.Accessibility$}.
Wenn Sie weitere Informationen zu Flugannullierungen oder großen Verspätungen benötigen, konsultieren Sie bitte die
Hinweise zu Flugannullierungen oder großen Verspätungen {$Transat.Blanklink.Web.Accessibility$}.
Rechtlicher Rahmen des Montrealer Übereinkommens
Die Rechte des Fluggasts gegenüber der Fluggesellschaft im Fall eines annullierten Flugs, einer Überbuchung oder Stornierung im Zusammenhang mit internationalen Beförderungen unterliegen in den meisten Fällen einem internationalen Übereinkommen, dem sogenannten
Montrealer Übereinkommen {$Transat.Blanklink.Web.Accessibility$}.
Gemäß Artikel 19 dieses Übereinkommens haftet eine Fluggesellschaft für Schäden, die durch Verspätungen bei der Beförderung von Fluggästen und Gütern entstehen; dies gilt jedoch nicht, wenn die Fluggesellschaft nachweist, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung solcher Schäden getroffen hat.
Daher wird jeder Anspruch auf Entschädigung für Flugunterbrechungen von Fall zu Fall in Übereinstimmung mit dieser Rechtsnorm geprüft.