Im Voraus erforderliche Passagierdaten
Um die Sicherheit im internationalen Luftverkehr zu steigern, haben viele Länder ein Advance Passenger Information System (APIS/API) etabliert, das die meisten internationalen Flüge betrifft.
APIS/API
APIS ist ein automatisiertes Datenerfassungssystem, das Abfragen zu Flugpassagieren ausführen kann, bevor sie in einem entsprechenden Land eintreffen.
US-Flüge: Zusätzlich zu den für die meisten internationalen Flüge erforderlichen Daten müssen Sie Folgendes angeben:
- Vollständige Anschrift (einschließlich Postleitzahl) für Ihren Aufenthalt in den USA
- Wenn Sie auf ein Kreuzfahrtschiff umsteigen: den Namen des Schiffs und den Ort/den Bundesstaat, an dem Sie an Bord gehen
CBSA API
Die CBSA ist berechtigt, Ankunftsvorabinformationen (gemäß Paragraf 107.1(1) des Zollgesetzes und Paragraf 148(1)(d) des IRPA), sowie Abflugvorabinformationen und Ausreisedaten (Paragraf 93 des Zollgesetzes und Paragraf 11 des EIR zu erfassen) (nur auf Englisch verfügbar). Die CBSA verwendet die zur Angabe vorgeschriebenen Informationen, um Personen zu identifizieren, die eine Bedrohung für die Sicherheit Kanadas darstellen könnten.
Bei Einreisen nach Kanada, können diese Personen einer Untersuchung unterzogen werden. Bei der Ankunft können sie einer genaueren Befragung oder Untersuchung unterzogen werden. Die CBSA verwendet die zur Angabe vorgeschriebenen Informationen außerdem, um vor dem Abflug zu bestätigen, dass alle ankommenden Flugreisenden im Besitz eines für die Einreise nach Kanada vorgeschriebenen Dokuments sind, dass sie von dieser Anforderung befreit sind oder dass sie eine der festgelegten Personen sind.
Für abfliegende Reisende, wird die CBSA die Ausreisevorabinformationen nur verwenden, um Personen und Güter mit hohem Risiko besser zu identifizieren, die Kanada verlassen oder die Absicht haben, Kanada zu verlassen. Einreise- und Ausreisedatensätze der CBSA können zu Einwanderungs-, Sozialhilfe- oder Strafverfolgungszwecken an andere Regierungsbehörden weitergegeben werden. Alle Reisenden können eine Kopie der zur Angabe vorgeschriebenen Einreise- und Ausreiseinformationen anfordern, die über sie bereitgestellt werden. Dies geschieht auf einen schriftlichen Antrag an die CBSA.
Jeder Reisende, der der Meinung ist, dass die über ihn zur Angabe vorgeschriebenen Informationen nicht korrekt sind, kann schriftlich bei der CBSA beantragen, dass diese Informationen korrigiert werden. Jeder Reisende kann sich schriftlich bei der CBSA beschweren, wenn er der Meinung ist, dass die CBSA den Zugang zu den über ihn zur Angabe vorgeschriebenen Informationen ungerechtfertigterweise verweigert, die über ihn zur Angabe vorgeschriebenen Informationen nicht korrigiert oder die über ihn zur Angabe vorgeschriebenen Informationen anderweitig falsch behandelt hat. Reisende können weitere Informationen erhalten, indem sie die Website der API/PNR-, IAPI- und Air Exit-Programme besuchen (nur auf Englisch verfügbar).
Wie werden die Passagierdaten erfasst?
Die Daten werden durch die Fluggesellschaft während des Check-in-Vorgangs erfasst und elektronisch an den Zoll übermittelt, bevor die Passagiere an ihrem Bestimmungsort eintreffen.
Wann werden die Passagierdaten an den Zoll übergeben?
Fluggesellschaften müssen die Passagierdaten innerhalb von 15 Minuten nach Abflug des Flugzeugs übermitteln.