Ein Elternteil/Erziehungsberechtigter/Freund/allein – Einverständniserklärung für das Alleinreisen des/der Minderjährigen
Ausweisdokumente
Minderjährige müssen einen gültigen Ausweis wie eine Geburtsurkunde, einen Reisepass, einen Personalausweis, eine Citizenship Card, eine Permanent Resident Card oder ein Certificate of Indian Status mit sich führen. Bitte wenden Sie sich für aktuelle Bestimmungen zu den Ausweisdokumenten an Ihr Reisebüro/das Konsulat Ihres Ziellands.
Für alle Bestimmungsorte wird dringend empfohlen, dass Kinder unter 18 Jahren eine Einverständniserklärung für alle Reisen mit sich führen, die von beiden Elternteilen/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben ist, wenn sie mit nur einem Elternteil, alleine oder mit anderen Personen reisen. Die Erklärung sollte Anschriften und Rufnummern enthalten, unter denen die Eltern bzw. der Erziehungsberechtigte zu erreichen sind bzw. ist. Geschiedene oder getrennt lebende Eltern sollten Sorgerechts- bzw. Trennungsunterlagen und/oder ein Autorisierungsschreiben mit sich führen, um die Einreise nach Kanada zu vereinfachen.
Im Folgenden finden Sie bekannte Anforderungen für minderjährige Reisende (diese können sich ohne Vorankündigung ändern, bitte wenden Sie sich für aktuelle Bestimmungen für das Zielland an Ihr Reisebüro/das zuständige Konsulat):
Alle Personen unter 18 Jahren, die visumpflichtige Staatsangehörige sind und als Besucher ins Vereinigte Königreich reisen, benötigen ein Besuchervisum für Kinder.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihr Reisebüro oder besuchen Sie die UK Border Agency-Website.
Minderjährige unter 18 Jahren – Ausreise aus der Dominikanischen Republik alleine ODER Ausreise aus der Dominikanischen Republik mit einer anderen Begleitperson als bei der Einreise.
Für den Reiseantritt und die Ausreise aus der Dominikanischen Republik benötigen Minderjährige eine Einverständniserklärung, die beglaubigt und ins Spanische übersetzt ist. Diese Einverständniserklärung muss von beiden Elternteilen, dem anderen Elternteil, wenn das Kind mit nur einem Elternteil (der Erziehungsberechtigte oder sorgeberechtigte Elternteil) reist, erfolgen, die Reise autorisieren und die Zielorte sowie Reisedaten enthalten. Für Kanada: Diese Erklärung muss von der zum Wohnort der Eltern oder des Erziehungsberechtigten nächstgelegenen dominikanischen Botschaft oder Konsulat beglaubigt und ins Spanische übersetzt werden. Die Übersetzung und Beglaubigung kann auch in der Dominikanischen Republik durchgeführt werden.
Minderjährige unter 18 Jahren, die mit einer anderen Person als ihren beiden Elternteilen reisen
Wenn Minderjährige unter 18 Jahren mit einer anderen Person als ihren beiden Elternteilen reisen, dann wird eine Einverständniserklärung des fehlenden Elternteils benötigt. Diese Erklärung muss nicht beglaubigt werden, aber bei der Ein- und Ausreise vorgelegt werden. Weitere Informationen finden Sie auf Regierung von Kanada.
Ab 15. Januar 2017 benötigen Minderjährige (unter 18 Jahren) mit gewöhnlichem Aufenthalt in Frankreich (einschließlich der französischen westindischen Inseln), die ohne Begleitung eines Elternteils bzw. des Inhabers der elterlichen Sorge aus Frankreich ausreisen möchten, eine Genehmigung, die „autorisation de sortie du territoire“ (AST).
Um nach Kanada reisen zu können, benötigt der bzw. die Minderjährige die folgenden Dokumente:
1. Einen gültigen Reisepass
2. Eine AST, die durch einen Inhaber der elterlichen Sorge (also in der Regel durch einen Elternteil) erteilt wurde
3. Eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses der Person, die die AST unterzeichnet hat (muss gültig sein bzw. darf höchstens 5 Jahre abgelaufen sein)
Weitere Informationen zur AST und den Download des Formulars finden Sie auf der
offiziellen Website der französischen Regierung Wird in einem eigenen Fenster geöffnet (nur auf Französisch).
Zudem werden eine eTA (Electronic Travel Authorization) und ggf. entsprechende Visa für die Einreise nach Kanada benötigt.
Für Minderjährige (5 bis 14 Jahre), die von Italien nach Kanada mit einem italienischen Reisepass fliegen UND die alleine mit einem Elternteil oder einer dritten Person reisen.
Um auf dem Flug mitgenommen zu werden, ist eine beeidete schriftliche Erklärung erforderlich, die der abwesende Elternteil bzw. beide Elternteile oder der Vormund zu unterschreiben haben. Sie muss mit dem Siegel der italienischen Polizei ihrer Gemeinde versehen sein und ist beim Check-in vorzulegen. Passagiere ohne diese beeidete schriftliche Erklärung werden am Check-in abgewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://poliziadistato.it/articolo/191/.
Seit dem 17. Juli 2019 müssen spanische Staatsbürger unter 18 Jahren, die allein aus Europa ausreisen, eine besondere Genehmigung mitführen, die von einer örtlichen spanischen Polizeistation, einem örtlichen Rathaus oder einem Notariat ausgestellt wurde. Das Dokument muss den offiziellen Stempel der zuständigen Behörde tragen und von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten unterzeichnet sein. Darüber hinaus muss das Dokument die Zielorte und Reisedaten enthalten.