Was tun, wenn Sie feststellen, dass Ihr Gepäck beschädigt ist?
Am Flughafen: Füllen Sie einen Schadensbericht (Property Irregularity Report, PIR) zusammen mit einem Air Transat-Mitarbeiter aus.
Nach dem Verlassen des Flughafens: Wenn der Schadensbericht nicht sofort bei der Ankunft ausgefüllt wird, müssen Sie Ihre Forderung zusammen mit einer Kopie Ihres E-Tickets innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks in schriftlicher Form an Air Transat schicken.
Reparatur von beschädigtem Gepäck
- Bewahren Sie Ihr beschädigtes Gepäckstück auf, auch wenn Sie der Meinung sind, dass es nicht mehr repariert werden kann.
- Sie erhalten Informationen in Bezug auf den Namen und die Adresse einer Werkstatt für Reisegepäck, die in der Nähe Ihres Wohntorts oder Ihrer vorübergehenden Anschrift liegt.
- Sie haben ab dem Zeitpunkt Ihres Antrags 45 Tage Zeit, um Ihr Gepäckstück zur Reparatur zu geben.
- Bitte bringen Sie Ihr beschädigtes Gepäckstück zusammen mit dem ursprünglichen Schadensbericht zu dem Anbieter, der am Ende des ausgefüllten Berichts genannt wird.
Welche Verantwortung trägt Air Transat?
Die Haftung von Air Transat für Schäden, die durch Zerstörung, Verlust oder Verspätung von aufgegebenem Gepäck entstehen, gilt gleichermaßen für alle Flugbereiche und ist begrenzt auf 1288 Sonderziehungsrechte.
Etwaige für das beschädigtes Gepäck bezahlte Gebühren können ebenfalls zurückerstattet werden in Übereinstimmung mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vorschriften des Montrealer.
Bitte beachten Sie, dass wir alle Beschwerden in Bezug auf verloren gegangene/beschädigte Gepäckstücke bei internationalen Flügen in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Montrealer Übereinkommens und dessen Ergänzungen behandeln und bei Inlandsflügen in Übereinstimmung mit den Air Transat Domestic Tariff Norms (auf Anfrage verfügbar).
Sie möchten einen Anspruch geltend machen?
Bitte senden Sie uns Ihre Reklamation spätestens 7 Tage ab dem Datum, an dem Ihnen Ihr Gepäck zugestellt wurde. Die Nichteinhaltung dieser Bedingung führt zur Verweigerung der Entschädigung.
Bitte senden Sie uns Ihren Antrag bzw. unser von Ihnen ausgefülltes
Formular und fügen Sie die folgenden Dokumente bei:
- Den ursprünglichen Schadensbericht (PIR)
- Eine Kopie Ihres E-Tickets
- Eine schriftliche Reklamation
- Bild des beschädigten Gepäcks, falls kein Schadensbericht erstellt wurde
- Belege für Gepäck-/Übergepäckgebühren
- Eine vollständige und detaillierte Liste der beschädigten Gegenstände mit ihren jeweiligen individuellen Werten (u. U. wird ein Kaufnachweis benötigt) und dem ungefähren Kaufdatum
Formular ausfüllen