Flugunterbrechungen: Verspätungen

Ein verspäteter Flug oder eine Annullierung kann viele Gründe haben, die sich in folgende Kategorien einteilen lassen:

  1. Von der Fluggesellschaft zu vertreten (z. B.: mechanischer Fehler, der während der regulären Wartung des Flugzeugs festgestellt wird, usw.)

  2. Von der Fluggesellschaft zu vertreten, aber aus Sicherheitsgründen erforderlich (z. B.: bei einem mechanischen Problem, das nicht vorhergesehen oder bei der regulären Wartung nicht bemerkt wurde, jede Anforderung oder Entscheidung, die die Sicherheit des Fluges betrifft, usw.)

  3. Nicht von der Fluggesellschaft zu vertreten (z. B.: schlechte Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Kollision mit Wildtieren, medizinische Notfälle, Streiks, politische Instabilität, Einschränkungen der Flugverkehrskontrolle usw.)

Die Kategorisierung des Grundes für die Störung hilft Ihnen bei der Bestimmung Ihrer Rechte gemäß den Regelungen. Bitte beachten Sie, dass wir Sie im Fall einer Flugunterbrechung regelmäßig über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verspätung informieren.

  1. Die Fluggesellschaft muss Sie zum nächsten Flug befördern, auf dem Platz verfügbar ist.

  2. Wenn die Fluggesellschaft nicht in der Lage ist, eine angemessene alternative Beförderung anzubieten, muss sie die Beförderung selbst oder mit einer anderen Fluggesellschaft arrangieren, mit der sie ein Interline-Verkehrsabkommen für eine solche Beförderung geschlossen hat.

  3. Wenn die Flugunterbrechung nicht von der Fluggesellschaft zu vertreten ist und die Fluggesellschaft nicht in der Lage ist, innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer ursprünglichen Abflugzeit eine alternative Beförderung anzubieten, wird die Fluggesellschaft Ihnen eine alternative Beförderung auf einem späteren Flug dieser Fluggesellschaft oder einer anderen Fluggesellschaft, mit der sie ein Interline-Verkehrsabkommen für eine solche Beförderung abgeschlossen hat, anbieten.

  4. Für den Fall, dass Platz bei der anderen Fluggesellschaft nur in einer niedrigeren Serviceklasse als ursprünglich reserviert verfügbar ist, wird die Fluggesellschaft nach Ihrer Wahl:
    • einen Platz in der niedrigeren Serviceklasse zur Verfügung stellen und die Preisdifferenz erstatten, oder
    • Ihnen den vollen Betrag des ungenutzten Teils des von Ihnen gezahlten Preises erstatten.

  5. Für den Fall, dass eine große Fluggesellschaft nicht in der Lage ist, innerhalb von neun Stunden nach Ihrer ursprünglichen Abflugzeit eine angemessene alternative Beförderung mit dieser Fluggesellschaft oder mit einer Partnerfluggesellschaft anzubieten, arrangiert die Fluggesellschaft die Beförderung mit einer anderen Fluggesellschaft, die eine angemessene Flugstrecke zum Reiseziel des Fluggast anbietet und innerhalb von 48 Stunden nach der ursprünglichen Abflugzeit abfliegt.

    Wenn die Flugunterbrechung nicht von der großen Fluggesellschaft zu vertreten ist und die große Fluggesellschaft nicht in der Lage ist, innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer ursprünglichen Abflugzeit eine alternative Beförderung mit dieser Fluggesellschaft oder mit einer Partnerfluggesellschaft anzubieten, wird die große Fluggesellschaft Ihnen eine alternative Beförderung auf einem späteren Flug einer anderen Fluggesellschaft anbieten.

  6. Wenn keine angemessene Beförderung arrangiert werden kann, um Ihren Reisebedürfnissen gerecht zu werden, erstattet die Fluggesellschaft den ungenutzten Teil des Tickets und sorgt gegebenenfalls kostenlos für die Beförderung zu Ihrem Ausgangspunkt gemäß dem Flugschein innerhalb einer angemessenen Zeit. Wenn die Flugunterbrechung nicht von der Fluggesellschaft zu vertreten ist, so ist diese Option nur für die alternative Beförderung möglich, die nach Ablauf von 48 Stunden nach Ihrer ursprünglichen Abflugzeit angeboten wird.

    Ist die Flugunterbrechung von der Fluggesellschaft zu vertreten und ist sie nicht aus Sicherheitsgründen erforderlich und wurden Sie 14 Tage oder weniger vor Ihrer ursprünglichen Abflugzeit darüber informiert, haben Sie zusätzlich zur Erstattung des Flugpreises möglicherweise Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 125 kanadischen Dollar bei kleinen Fluggesellschaften und 400 kanadischen Dollar bei großen Fluggesellschaften.

Wenn die Flugunterbrechung von der Fluggesellschaft zu vertreten ist und nicht aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, haben Sie Anspruch auf die folgende Entschädigung:

zwischen 3 und 6 Stunden: wenn Ihre Ankunft am Reiseziel laut dem Originalflugschein um drei (3) Stunden oder mehr, aber weniger als sechs (6) Stunden verspätet ist: 125 kanadische Dollar im Fall einer kleinen Fluggesellschaft und 400 kanadische Dollar im Fall einer großen Fluggesellschaft;

Zwischen 6 und 9 Stunden: wenn Ihre Ankunft am Reiseziel laut dem Originalflugschein um sechs (6) Stunden oder mehr, aber weniger als neun (9) Stunden verspätet ist: 250 kanadische Dollar im Fall einer kleinen Fluggesellschaft und 700 kanadische Dollar im Fall einer großen Fluggesellschaft;

Mehr als 9 Stunden: wenn Ihre Ankunft am Reiseziel laut Originalflugschein um neun (9) Stunden oder mehr verspätet ist: 500 kanadische Dollar im Fall einer kleinen Fluggesellschaft und 1000 kanadische Dollar im Fall einer großen Fluggesellschaft.

Nach einer Flugunterbrechung erhalten Sie von Air Transat kostenlos Essensgutscheine und elektronische Kommunikationsmittel (sofern verfügbar), wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
  • Die Flugunterbrechung ist von Air Transat zu vertreten, auch wenn sie aus Sicherheitsgründen erfolgt.
  • Seit der planmäßigen Abflugzeit sind 2 oder mehr Stunden vergangen.
  • Sie wurden weniger als 12 Stunden vor Ihrer planmäßigen Abflugzeit über die Unterbrechung informiert.
  • Durch diese Versorgungsleistungen wird Ihre Reise nicht weiter verzögert.
Sollte sich die Verspätung verlängern, sodass ein Aufenthalt über Nacht erforderlich wird, übernehmen wir die Kosten für Ihre Hotelübernachtung und die Flughafentransfers.

Wenn die Verspätung auf dem Rollfeld eintritt, nachdem die Flugzeugtüren bereits für den Start geschlossen wurden oder nachdem das Flugzeug gelandet ist, bieten wir Ihnen Getränke und Snacks, zugängliche Toiletten und angemessene Kabinenbedingungen, sofern dies sicher möglich ist. Wenn es machbar ist, werden wir Möglichkeiten zur Kommunikation mit Personen außerhalb des Flugzeugs anbieten. Wenn die Verspätung drei (3) Stunden überschreitet und die Umstände dies gestatten, bieten wir den Fluggästen an, das Flugzeug wieder zu verlassen.


So erheben Sie Anspruch auf Entschädigung

Um Ihre Anspruchsberechtigung zu bestätigen und Anspruch auf Entschädigung für eine Flugunterbrechung zu erheben, müssen Sie: Einen offiziellen Antrag über das Formular einreichen.

Sie haben über das Formular „Antrag auf Flugverspätung“ eine Schadensmeldung eingereicht und wünschen eine Auskunft über den Sachstand? Klicken Sie hier, um den Status Ihres Anspruchs anzuzeigen. (verfügbar nur in Englisch)

Haben Sie eine private Versicherungspolice für Flugverspätungen? Laden Sie die Bestätigung der Flugverspätung herunter, um sie bis zu 180 Tage nach Ihrem ersten Abflugdatum bei Ihrer Versicherungsgesellschaft einzureichen. (verfügbar nur in Englisch)

Ihr Antrag muss innerhalb eines Jahres nach dem Datum der Flugunterbrechung bei Air Transat eingehen. Air Transat wird auf Ihren Antrag innerhalb von maximal 30 Tagen nach Erhalt des eingereichten Antrags auf Entschädigung wegen Flugunterbrechung antworten.
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