Beschränkt - Verboten Gegenstände

Lesen Sie sich diese hilfreichen Tipps zum Gepäck und die gesetzlichen Bestimmungen durch, um Ihre Sicherheitskontrollen am Flughafen so angenehm wie möglich zu gestalten!

Welche Gegenstände sind eingeschränkt?

  • 1 Feuerzeug pro Passagier, verpackt in der einen erlaubten Plastiktüte für Passagiere (für flüssige Inhalte). Keine Feuerzeuge im aufgegebenen Gepäck zulässig.
  • 1 Streichholzheftchen pro Passagier, darf nur am Körper geführt werden.
  • Elektronische Zigaretten: müssen unbenutzt und zu jeder Zeit im Handgepäck verstaut sein. Elektronische Zigaretten im aufgegebenen Gepäck sind verboten. Bitte beachten Sie, dass Passagiere keine E-Zigaretten nach Kuba und Mexiko einführen dürfen.
  • Waffenartige Feuerzeuge, Feuerzeuge in Form von Granaten, Feuerzeuge mit nicht absorbiertem Flüssigbrennstoff und Taschenlampenfeuerzeuge sind im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck nicht gestattet.
  • Bestimmte Länderbestimmungen möglich.

Einreise nach/Ausreise aus Kanada mit Cannabis und Derivaten

Wenn Sie innerhalb Kanadas reisen, liegt es in Ihrer Verantwortung, sich mit den Gesetzen der Provinz oder des Bezirks am Zielflughafen vertraut zu machen. Wenn Sie Cannabis konsumieren, befolgen Sie die Gesetze dieser Gerichtsbarkeit (verfügbar nur in Französisch und Englisch).

Möglichkeit von Umleitungen: Bitte beachten Sie, dass unerwartete betriebliche Erfordernisse bei einem Inlandflug zur Umleitung des Fluges an einen Flughafen in den Vereinigten Staaten führen, wo der Besitz von Cannabis bei der Ankunft verboten ist.

Falls Ihnen die Einreise in ein Land aufgrund des Besitzes von Cannabis verweigert wird, sind Sie in vollem Umfang für die Konsequenzen einschließlich der Kosten Ihrer Heimreise verantwortlich.

Weitere Informationen hierzu finden der Website kanadischen Regierung auf der Seite (verfügbar nur in Französisch und Englisch):
Cannabis and international travel
Cannabis in Canada

Die maximale Menge an Flüssigkeiten, Gele und Aerosolen, die im Handgepäck gestattet sind, beträgt 100 ml/100 g (3,4 oz) pro Behälter, wenn diese in einer klaren, geschlossenen und wiederverschließbaren Plastiktüte mit höchstens einem Liter Fassungsvermögen mitgenommen werden. Maximal 1 Plastiktüte pro Passagier. Open, coloured or opaque plastic bags of any size containing liquids, gels or aerosols in containers of any size are not permitted through security screening. Offene, farbige oder nicht durchsichtige Plastiktüten jedweder Größe, die Flüssigkeiten, Gele oder Aerosole in Behältern beliebiger Größe enthalten, werden nicht durch die Sicherheitskontrolle gelassen.

Ausnahmen:

  • Milchnahrung, Kleinkindnahrung und -milch für Passagiere, die mit Kleinkindern reisen unter 2 Jahren (Benötigt zur Verwendung während des Fluges)
  • Verschreibungspflichtige und wichtige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente
  • Muttermilch: Passagiere, egal ob sie mit oder ohne Säugling fliegen, können Muttermilch mitbringen

Nach der Sicherheitskontrolle dürfen Passagiere beliebige Flüssigkeiten, Gele und Aerosole an Bord mitnehmen, die in Geschäften und Duty-Free-Läden im sicheren Bereich erworben wurden.


Transport von alkoholischen Getränken

Sie dürfen alkoholische Getränke in Einzelhandelsverpackungen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 24 %, aber nicht mehr als 70 Vol.-% in Behältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens fünf Litern (5 l) und einer Gesamtnettomenge pro Person von fünf Litern (5 l) transportieren.

Wenn der Alkoholgehalt mehr als 70 % beträgt, wird das Produkt weder als aufgegebenes Gepäck noch als Handgepäck akzeptiert. Bitte wenden Sie sich an unsere Frachtabteilung, wenn Sie nähere Informationen wünschen.

Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von 24 % oder weniger unterliegen nicht den Gefahrgutbeschränkungen.
Passagiere, die von Kanada in die Europäische Union (einschließlich Vereinigtes Königreich) fliegen oder EU-Sicherheitskontrollen zu Anschlussflügen passieren, dürfen Duty-Free-Flüssigkeiten, Gele und Aerosole, die sie an einem kanadischen Flughafen erworben haben, transportieren, wenn sie sich in einer sicheren, manipulationsgeschützten Tasche (STEB) befinden. Andernfalls müssen diese Artikel am Transitflughafen aufgegeben werden.

Passagiere, die nach Kanada aus der Europäischen Union einreisen und einen Anschlussflug zu einem anderen kanadischen Ziel gebucht haben, können Duty-Free-Flüssigkeiten, Gele und Aerosole in einer sicheren, manipulationsgeschützten Tasche (STEB) mitnehmen.

Zusätzliche Beschränkungen gelten für Passagiere, die mit nach der Landung verzollten Flügen (Zollabfertigung und Einreiseformalitäten bei Ankunft) nach Orlando reisen.
Ankunft in Orlando
Aufgrund des Flughafenkonzepts von Orlando durchlaufen ankommende Passagiere erst den Zollabfertigungs- und Einreiseprozess, bevor sie ihr aufgegebenes Gepäck erhalten. Danach haben die Passagiere zwei Möglichkeiten:
  • Das aufgegebene Gepäck auf ein Transfer-Gepäckförderband legen (für den Transport zum Gepäckband im Hauptterminal) - ODER -
  • Ihr gesamtes Gepäck mit sich nehmen (bitte beachten Sie, dass erst im Hauptterminal Gepäckwagen zur Verfügung stehen)

Alle Passagiere begeben sich ins Obergeschoss zu einer Einschienenbahn für eine kurze Fahrt ins Hauptterminal.

In dem unwahrscheinlichen Fall, dass die Einschienenbahn nicht in Betrieb ist, müssen alle Passagiere ihr Gepäck auf das Gepäckförderband legen, da auf dem Weg durch das Terminal ein Sicherheitskontrollpunkt passiert werden muss. Alle Flüssigkeiten, Gele und Aerosole, die die zulässige Menge (inklusive der von Ihnen auf dem Flug oder in Ihrem Ausreiseflughafen gekauften Flüssigkeiten) überschreiten, müssen im aufgegebenen Gepäck verstaut werden, bevor es auf das Gepäckförderband gelegt werden kann. Mengen, die die erlaubte Grenze überschreiten, werden am Kontrollpunkt konfisziert.

Handgepäck: Pulver und körnige Materialien in Mengen 350 ml (12 oz.) oder weniger können im Handgepäck transportiert werden.

Aufgegebenen Gepäck: Pulver und körnige Materialien über 350 mL (12 oz.) müssen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.

Die folgenden Produkte werden als Pulver und körnige Materialien kategorisiert.

Anorganische Pulver:

  • Badesalz
  • Meersalz
  • Babypuder
  • Fußpuder
  • Trockenshampoo
  • Backpulver
  • Waschpulver
  • Sand

Organische Pulver:

  • Babynahrung
  • Proteinpulver
  • Tee
  • Kaffee

Wichtig: Pulver im Handgepäck erfordern möglicherweise eine zusätzliche Kontrolle. Substanzen, die von der Flughafensicherheit nicht eindeutig identifiziert werden können, werden an Bord nicht zugelassen.

Hygieneartikel oder medizinische Artikel wie Reinigungsalkohol, Parfüm, Eau de Cologne und alkoholhaltige Medikamente, Nagellack und Nagellackentferner sowie Aerosole wie Haarspray, Rasierschaum, Sonnenschutzmittel, Insektenschutzmittel usw. können im aufgegebenen Gepäck befördert werden, sofern Folgendes zutrifft:

  • Die Gesamtnettomenge aller von einem Passagier mitgeführten Artikel darf 2 kg oder 2 l nicht überschreiten und die Nettomenge jedes einzelnen Artikels darf 0,5 kg oder 0,5 l nicht überschreiten.
  • Ablassventile an Aerosolen werden durch eine Kappe oder andere geeignete Mittel geschützt, um ein unbeabsichtigtes Freisetzen des Inhalts zu verhindern

NICHT erlaubt: Entzündbare Aerosole, die nicht als Hygieneartikel oder Arzneimittel eingestuft sind, sind im Flugzeug verboten. Beispiele hierfür sind insbesondere Waschstärke in Aerosolform, Insektizide, Sprühfarbe und Kochspray.

Smart-Koffer mit eingebauter Elektronik werden als Lade- oder Standortverfolgungseinrichtungen verwendet und mit Lithium-Ionen-Akkus betrieben, die gewissen Beförderungseinschränkungen unterliegen.

Smart-Taschen mit eingebautem Akku müssen als Bordgepäck mitgeführt werden.

Bei Smart-Taschen, die als aufgegebenes Gepäckstück befördert werden, muss der Akku entnommen und in der Kabine mitgeführt werden.
Trockenbatterien: C, D, AA, AAA, 9 VOLT, 12 VOLT, Alkali-Mangan (alkalisch), Zink-Kohle (Trockenbatterie), Nickel-Metallhydrid (NiMH), Nickel-Cadmium (NiCd) und Silberoxid-Batterien (Nicht-Lithium). Entsprechende Batterien müssen im Handgepäck transportiert werden.

Die Batterien müssen einzeln gegen Kurzschlüsse geschützt werden (freiliegende Anschlüsse können z. B. überklebt werden, jede einzelne Batterie kann in einen Schutzbeutel oder einer separaten Plastiktüte verpackt werden oder die Batterien können in der Originalverpackung transportiert werden).

Geräte, die diese Art von Batterien oder Reservebatterien enthalten, sind nur im Handgepäck zulässig. Wenn die Batterien aus dem Gerät entfernt und an Bord mitgeführt werden, kann das Gerät eingecheckt bleiben.

Ein Passagier darf maximal 20 Ersatzbatterien mitführen.

Lithium-Batterien sind ähnlich wie Benzin, Propan und Schwefelsäure als gefährlich einzustufen. Lithium-Batterien werden in vielen elektronischen Geräten wie Kameras, Mobiltelefonen, Laptops und Tablets, E-Zigaretten und anderen Verdampfungsvorrichtungen, Drohnen, medizinischen Geräten und Elektrowerkzeugen verwendet.

Wenn Lithium-Batterien von Passagieren zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden, ist dies nur im Handgepäck gestattet. Wenn Sie mehr über Lithium-Batterien erfahren möchten, sehen Sie sich dieses von Transport Canada an (auf Englisch verfügbar.)

 

Annahme von Lithium-Ionen-Batterien (wiederaufladbar)

Portable elektronische Geräte (PEG) / Unterhaltungselektronikgeräte (UEG) / Portable medizinische Elektronikgeräte (PMEG)
Wattstunden (WH) batterie Handgepäck Aufgegebenes gepäck Anzahl ersatzbatterien
Bis zu 100Wh
im Gerät
Gestattet Nicht gestattet Begrenzung auf 15 Geräte pro Passagier
Bis zu 100Wh
ersatz
Gestattet Nicht gestattet Begrenzung auf 20 batterien pro Passagier
101 bis 160 Wh
im Gerät
genehmigung von air transat erforderlich
Gestattet Nicht gestattet Maximal 2 Gegenstände (2 Batterien im Gerät) ODER (2 Ersatzbatterien) ODER (1 Batterie im Gerät und 1 Ersatzbatterie) pro Passagier
101 bis 160 Wh
ersatz
genehmigung von air transat erforderlich
Gestattet Nicht gestattet
Über 160 Wh
nur im Gerät
Nicht gestattet <Nicht gestattet Nicht gestattet

Annahme von lithium-metall batterien(nicht wiederaufladbar)

Portable elektronische Geräte (PEG) / Unterhaltungselektronikgeräte (UEG) / Portable medizinische Elektronikgeräte (PMEG)
Lithium-metall inhalt Handgepäck Aufgegebenes gepäck Anzahl ersatzbatterien
Maximal 2g
im Gerät
Gestattet Nicht gestattet Begrenzung auf 15 Geräte pro Passagier
Maximal 2g
ersatz
Gestattet Nicht gestattet Begrenzung auf 20 batterien pro Passagier

Annahme von lithium-metall batterien(nicht wiederaufladbar)

Nur portable medizinische Elektronikgeräte (PMEG)
Genehmigung von air transat erforderlich
Lithium-metall inhalt Handgepäck Aufgegebenes gepäck Anzahl ersatzbatterien
2 bis 8g
im Gerät
Gestattet Nicht gestattet Begrenzung auf 2 Geräte pro Passagier
2 bis 8g
ersatz
Gestattet Nicht gestattet Maximal 2 batterien (geschützt) pro Passagier
 
Die meisten Lithium-Batterien sind sicher, jedoch können sie auch überhitzen und in Brand geraten. Solche Brände sind schwer zu löschen und setzen giftigen und reizenden Rauch frei.


Ein Lawinenrettungsrucksack pro Person kann als aufgegebenes Gepäck befördert werden, sofern er mit Folgendem ausgestattet ist:
  • Pyrotechnischer Auslösemechanismus, der nicht mehr als 200 mg Sprengstoff enthält (Unterklasse 1.4S)
  • Druckgasflasche der Unterklasse 2.2 (keine Ersatzflaschen erlaubt)
  • So verpackt, dass er nicht versehentlich aktiviert werden kann
  • Der/die Airbag(s) im Rucksack muss/müssen) mit Druckbegrenzungsventilen ausgestattet sein
Wichtig: Lawinenrettungsrucksäcke werden auf Flügen in die oder aus den Vereinigten Staaten von Amerika nicht akzeptiert.
Taucherflaschen werden als aufgegebenes Gepäck akzeptiert, wenn sie vollständig leer sind und der Druckmesser geschützt ist.

Brennbare Flüssigkeiten sind unter keinen Umständen gestattet.

Die folgenden Campinggegenstände  Wird in einem eigenen Fenster geöffnet sind unter der Voraussetzung, dass sie ganz neu sind, keine Brennstoffe enthalten und noch unbenutzt sind, zur Mitnahme zugelassen:

  • Kanister
  • Treibstoffflaschen
  • Campingkocher

Bitte beachten Sie, dass Bärenknallkörper nicht im Handgepäck, in aufgegebenem Gepäck oder per Luftfracht transportiert werden dürfen.

Wenn Sie mit einer Schusswaffe reisen, lesen Sie unbedingt die wichtigen Informationen im nachfolgenden Abschnitt zu Schusswaffen.

Eine selbstaufblasende Schwimmweste pro Person kann sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden - vorausgesetzt, sie ist mit maximal zwei kleinen Zylindern, die Kohlendioxid (CO2) oder ein anderes geeignetes Gas der Unterklasse 2.2 enthalten, sowie zwei Reservezylindern (insgesamt vier kleine Zylinder) ausgestattet.
Fallschirmausrüstungen ohne Öffnungsautomat sind sowohl im Hand- als auch im aufgegebenen Gepäck gestattet. Fallschirmzubehör wie Druckgasbehälter dürfen weder im Hand- noch im aufgegebenen Gepäck befördert werden. Fallschirme unterliegen den Air Transat-Beschränkungen hinsichtlich Größe, Gewicht und Stückzahl. Übergepäckgebühren können anfallen.

  • Ein gasbetriebener Lockenstab pro Passagier, im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck
  • Schutzabdeckung sicher über dem Heizelement befestigt
  • Separate Gasnachfüllpatronen für Lockenstäbe sind weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck zugelassen.

In Trockeneis verpackte Artikel werden als Handgepäck oder aufgegebene Taschen akzeptiert, sofern sie ordnungsgemäß verpackt sind, um ein Auslaufen zu verhindern, und in einem Behälter aufbewahrt werden, der sich in gutem Zustand befindet, frei von Beschädigungen und ordnungsgemäß entlüftbar ist, um den Austritt von Kohlendioxidgas zu ermöglichen.

Die Menge des von einem Passagier mitgeführten Trockeneises darf ein Gewicht von 2,5 kg (5 lbs) nicht überschreiten.

Gemäß den Sicherheitsvorschriften müssen Passagiere, die mit einer Schusswaffe und Munition oder Patronen reisen, Air Transat an unserem Check-in-Schalter auf dem Flughafen darüber informieren und eine Erklärung ausfüllen.
 

  • Zulässige Feuerwaffen: Nur Jagdgewehre, Schrotgewehre, Biathlon-Gewehre, Luftpistolen und bestimmte Handwaffen sind als aufgegebenes Gepäck zulässig.
  • Klicken Sie hier, um eine Liste verbotener/reglementierter Schusswaffen  Wird in einem eigenen Fenster geöffnet zu erhalten
  • Nur als aufgegebenes Gepäck zugelassen; Höchstgewicht pro Gepäckstück ist 32 kg (70 lb).
  • Falls die Jagdausrüstung/Feuerwaffen die Freigepäckmenge (Stückzahl/Gewicht/Größe) überschreitet, werden Übergepäckgebühren berechnet.
  • Wenn der Gegenstand oder ein einzelnes Gepäckstück mehr als 32 kg (70 lb), wenden Sie sich bitte unsere Frachtabteilung  Wird in einem eigenen Fenster geöffnet und fragen Sie nach Tarifen und Vorgehensweisen.
  • Jagdausrüstung/Feuerwaffen muss in einem starren, verschließbaren Gehäuse verpackt werden und eindeutig identifizierbar sein.
  • Munition muss in einem stabilen Behälter aus Kunststoff, Holz oder Metall verpackt sein. Um Erschütterungen zu vermeiden wird empfohlen, ordnungsgemäß verpackte Munition in einem Koffer und mit Kleidung gepolstert zu transportieren.
  • Maximal sind 5 kg (11 lb) gesicherte, verpackte Patronen für Sportzwecke je Passagier gestattet. Schießpulver oder Schrotkugeln sind streng verboten.
  • Schusswaffen und Munition müssen getrennt voneinander im aufgegebenen Gepäck verpackt sein. Sie dürfen nicht zusammen verpackt werden und die Schusswaffe darf nicht geladen sein.
  • Nur Passagiere ab 18 Jahren dürfen Schusswaffen in ihrem aufgegebenen Gepäck mit sich führen. Sie müssen alle für das Reiseziel erforderlichen Einreisegenehmigungen bei sich haben.

Automotorteile können im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck nur transportiert werden, wenn sie im Originalkarton verpackt und völlig frei von Benzin sind.

Kunden dürfen Fernsehgeräte als Gepäck aufgeben. Da es sich hierbei um ein zerbrechliches Elektrogerät handelt, verlangt Air Transat jedoch, dass das Fernsehgerät angemessen verpackt ist, um Beschädigungen zu vermeiden.

Sie können Fernsehgeräte mit einem Längenmaß (Läge + Breite +Höhe) von bis zu 158 cm (62,20 Zoll) aufgeben. Fernsehgeräte, die diese Abmessungen überschreiten, werden nicht akzeptiert.

Das Gesamtgewicht des Fernsehgeräts darf 32 kg (70 lb) nicht überschreiten. Beim Fernsehgerät können je nach Ihrem Freigepäck  Wird in einem eigenen Fenster geöffnet zusätzliche Gepäckgebühren anfallen.

Sollte das Fernsehgerät die zulässigen Abmessungen oder Gewichtsbeschränkungen überschreiten, setzen Sie sich bitte mit unserer Frachtabteilung Wird in einem eigenen Fenster geöffnet in Verbindung.


Welche Gegenstände sind verboten?

Neue und gebrauchte Klimaanlagen sind nicht als aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck zugelassen, werden jedoch möglicherweise als Fracht akzeptiert. Falls Sie weitere Informationen hinsichtlich der Annahme benötigen, wenden Sie sich an unsere Frachtabteilung.

Der Transport von menschlichen Zellen (Stammzellen, menschlichen Embryonen, kryokonservierten Fortpflanzungszellen usw.) und biologischen Proben wird nicht akzeptiert auf Flügen von Air Transat nicht zulässig.

Air Transat akzeptiert keine motorisierten, kraftstoffbetriebenen Geräte (Generatoren, Rasenmäher, benzinbetriebene Rasentrimmer usw.), auch wenn sie neu in der Originalverpackung sind.

Explosive und brandfördernde Stoffe und Geräte (die schwere Verletzungen verursachen oder die Sicherheit des Flugzeugs gefährden können) werden weder als aufgegebenes Gepäck noch als Handgepäck akzeptiert.

Dazu gehören unter anderem: Feuerwerkskörper, Knallbonbons, Wunderkerzen und andere pyrotechnische Gegenstände, Bärenknaller, Warnfackeln, Sprengkapseln, Zünder und Zündschnüre, Minen, Granaten und andere explosive militärische Ausrüstungsgegenstände, raucherzeugende Kanister und Patronen, Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoff.

Die folgenden Gegenstände werden für den Transport an Bord unserer Flugzeuge nicht akzeptiert:
  • Druckgasflaschen mit Kohlendioxid (CO2) oder Stickstoff (einschließlich Reifenfüllpatronen)
  • Feuerlöscher (auch leer)
  • Propangasflaschen (auch leer)
  • Tragbare Sauerstoffflaschen (abgesehen von den von Air Transat bereitgestellten Sauerstoffflaschen). Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt "Medizinischer Sauerstoff" auf dieser Website)
Ausnahme: CO2-Flaschen und andere Druckluftvorrichtungen, die zur Betätigung mechanischer Gliedmaßen verwendet werden, werden sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck akzeptiert.

Die Mitnahme von Insektiziden ist unter keinen Umständen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck gestattet. Insektenschutzmittel in Cremes/Lotionen oder in Sprühform sind in begrenzten Mengen jedoch gestattet. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Transport Canada.

Air Transat nimmt weder im aufgegebenen Gepäck noch im Handgepäck aufgrund von Sicherheitsbedenken bezüglich der Lithium-Batterien keine mit Lithium-Batterien betriebenen Kleinfahrzeuge zur Beförderung an.

Nicht akzeptierte Fahrzeuge sind unter anderem Hoverboards, elektrische Skateboards, Airwheels, Onewheels, Mini-Segways, Balance Wheels, elektrisch betriebene Roller wie Razor, batteriebetriebene Fahrräder wie Trek Electric Bikes und Aufsitzspielzeuge mit Lithium-Batterien.

Diese Gegenstände werden nicht befördert, auch wenn die Batterien aus dem Fahrzeug entfernt wurden.

Air Transat akzeptiert weder verzehrfertige Mahlzeiten noch selbsterhitzende Mahlzeiten oder Getränke jeglicher Art im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck.

Passagieren ist es (unbeschadet entsprechender Sicherheitsvorschriften) untersagt, die folgenden Gegenstände in Sicherheitsbereiche und an Bord eines Flugzeugs mitzuführen:
 

  • Schusswaffen, Feuerwaffen und sonstige Vorrichtungen, die Projektile ausstoßen (Vorrichtungen, die in der Lage sind bzw. den Eindruck erwecken, verwendet zu werden, um schwere Verletzungen durch den Ausstoß von Projektilen zu verursachen); hierzu zählen:
    • Feuerwaffen jeglicher Art wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten, Spielzeugwaffen, Imitationen und Nachbildungen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können, Komponenten von Feuerwaffen mit Ausnahme von Zielfernrohren, Luftgewehre und CO2-Waffen wie Diabolo-Pistolen und -Gewehre und Kugelgewehre, Leucht- und Startpistolen, Bögen, Armbrüste und Pfeile, Harpunen- und Speerkanonen,Schleudern und Katapulte;
  • Betäubungsgeräte (Vorrichtungen, die speziell auf das Betäuben oder Bewegungsunfähigmachen ausgelegt sind) einschließlich:
    • Schockvorrichtungen wie Elektroschockgeräte, Taser und Elektroschockstäbe, Tierschock- und Schlachtschussaparate, außer Gefecht setzende und einschränkende Chemikalien, Gase und Sprays wie Mace, Pfeffersprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays;
  • Gegenstände mit einer scharfen Spitze oder scharfen Kante (Gegenstände mit einer scharfen Spitze oder scharfen Kante, die eingesetzt werden können, um schwere Verletzungen zu verursachen) einschließlich:
    • Gegenstände zum Spalten bzw. Hacken wie Äxte, Beile und Spalthämmer, Eispickel und Eisdorne, Rasierklingen, Cutter, Messer mit Klingen über 6 cm, Scheren mit Blättern über 6 cm ab Drehpunkt, Kampfsportausstattung mit scharfer Spitze oder Kante, Schwerter und Säbel;
    • Auf Flügen in die USA sind Klingen jeglicher Art und Länge verboten;
    • Pizzaschneider und Stricknadeln sind auf Flügen aus Belgien nicht erlaubt;
  • Arbeitswerkzeuge (Werkzeuge, die schwere Verletzungen verursachen können oder die Sicherheit des Flugzeugs gefährden) einschließlich:
    • Brechstangen, Bohrer und Bohrerbits einschließlich tragbarer Akkubohrer, Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von mehr als 6 cm, die als Waffe eingesetzt werden könnten, wie Schraubendreher und Meißel, Sägen einschließlich tragbarer Akkusägen, Lötlampen, Bolzenapparate und Nagelpistolen;
  • Stumpfe Gegenstände (Gegenstände, die durch Schlagen schwere Verletzungen verursachen können) einschließlich:
    • Baseball- und Softballschläger, Schläger, Stäbe und Knüppel, Totschläger und Gummiknüppel sowie Kampfsportausstattung;

So verifizieren Sie erlaubte Gegenstände

Ziehen Sie die folgenden Websites zu Rate:
(nur in Englisch oder Französisch verfügbar)

Canadian Air Transport Security Authority  Wird in einem eigenen Fenster geöffnet

Transport Canada  Wird in einem eigenen Fenster geöffnet

Reisetipps

Sie reisen mit dem Flugzeug? Denken Sie daran, Ihre elektronischen Geräte zu laden.

Die Sicherheitsmaßnahmen für elektronische Geräte (Tablets, Laptops, Kameras etc.) werden strenger. Diese Geräte können kontrolliert werden. Nicht funktionierende oder nicht geladene Geräte können von der Beförderung an Bord ausgeschlossen werden. Daher wird dringend empfohlen, dass Passagiere mit aufgeladenen elektronischen Geräten reisen, um die Sicherheitskontrollen zu beschleunigen und Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Um die Kontrolle dieser Geräte zu vereinfachen, sollten Passagiere außerdem dafür sorgen, dass sie leicht aus Taschen und Schutzhüllen genommen werden können.
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