Richtlinien für den Transport von Rollstühlen und motorisierten Rollstühlen
Air Transat befördert Mobilitätshilfen, Rollstühle und motorisierte Rollstühle von Passagieren bevorzugt und kostenfrei. Dabei ist es erforderlich, dass wir rechtzeitig im Voraus über Ihre Anforderungen informiert werden, damit wir angemessene Vorkehrungen zur sorgfältigen und sachgemäßen Handhabung Ihrer Hilfsmittel treffen können. Bitte füllen Sie das folgende Formular aus und senden Sie es während der Planung Ihrer Reise, spätestens jedoch 48 Stunden vor Reisebeginn, an uns zurück: Formular: Antrag auf den Transport von Mobilitätshilfen und Anmeldung von Betreuungsbedarf (Alleen beschikbaar in het Engels). Auch ohne einen derartigen Bescheid werden wir unser Möglichstes tun, auf Ihre Bedürfnisse einzugehen und Ihnen die angefragten Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.
Das ausgefüllte Formular ist unter request@airtransat.com einzureichen.
Zusätzlich:
- Checken Sie bitte drei Stunden vor dem Abflug ein, damit genügend Zeit ist, um Ihre Geräte sicher abzufertigen.
- Rollstühle und andere batteriebetriebene Mobilitätshilfen können als Gepäck aufgegeben werden, wenn:
- die Batterie abgeschaltet ist.
- die Pole vor Kurzschlüssen geschützt sind.
- die Batterie sicher am Rollstuhl oder der Mobilitätshilfe angebracht ist.
- Keine beschädigten oder undichten Batterien
- Wir demontieren und verpacken bei Bedarf elektrische/akkubetriebene Mobilitätshilfen.
- Wo erforderlich, entpacken und montieren wir Ihre persönliche Mobilitätshilfe bei der Ankunft und liefern sie an die Flugzeugtür (entsprechend den Bestimmungen des Flughafens/des Zolls) oder sobald dies möglich ist.
Da batteriebetriebene Mobilitätshilfen in aufrechter Position eingeladen und verstaut werden müssen, dürfen Höhe und Breite des Geräts die Größe der Laderaumtür nicht überschreiten. Obwohl die meisten Geräte in unserer Flotte untergebracht werden können, gelten die folgenden Tür- und Gewichtsbeschränkungen, wenn Flüge mit Boeing 737 und Airbus A321 erfolgen:
- Maximale Türbreite: 122 cm
- Maximale Türhöhe: 89 cm
- Maximales Gewicht: 150 kg
Bei Flügen mit Airbus A330-Flugzeugen gelten folgende Gewichtsbeschränkungen:
- Maximales Gewicht: 180 kg/397 Pfund
Bitte wenden Sie sich an unser Kontaktcenter, falls Ihr Gerät diese Größe überschreiten sollte.
Bitte beachten Sie, dass Air Transat bestimmte Arten von elektrisch betriebenen Fahrzeugen, die nicht als Mobilitätshilfen eingestuft sind, nicht akzeptiert. Zu den verbotenen Geräten können kleine batteriebetriebene Fahrzeuge, Straßenroller und Dreiräder gehören. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt "Gefährliche Güter und verbotene Gegenstände".
Batterien und Stromquellen
Bitte kontaktieren Sie uns, um über die Batterien Ihres Geräts und ihre Beförderungsmöglichkeiten zu sprechen.
Medizinische Geräte müssen eine eigene Stromversorgung haben, da die Stromquellen im Sitz in der Kabine (sofern vorhanden) nicht für die Verwendung mit medizinischen Geräten ausgelegt sind, die eine konstante Stromversorgung benötigen. Aus diesem Grund darf die Stromversorgung im Sitz nicht verwendet werden, um medizinische Geräte während des Fluges mit Strom zu versorgen oder Batterien aufzuladen.
Lithium- oder Lithium-Ionen-Ersatzbatterien dürfen nur im Handgepäck (maximale Handgepäckgröße 23 x 40 x 51 cm (9 x 16 x 20 in), einschließlich Rädern und Griffen) unter kontrollierten Bedingungen und Größen transportiert werden.
Portable elektronische Geräte (PED) / Unterhaltungselektronikgeräte (CED) / Portable medizinische Elektronikgeräte (PMED)
Wattstunden (Wh) Batterie |
Position |
Handgepäck |
Aufgegebenes Gepäck |
Anzahl Ersatzbatterien |
bis zu 100Wh |
Im Gerät |
✔ |
⛔ |
Begrenzung auf 20 pro Passagier |
Ersatz |
✔ |
⛔ |
101 bis 160 Wh Von Air Transat zugelassen Erforderlich |
Im Gerät |
✔ |
⛔ |
Begrenzung auf 2 einzeln geschützte pro Passagier |
Ersatz |
✔ |
⛔ |
Über 160 Wh |
Im Gerät |
⛔ |
⛔ |
N/A |
Rollstühle und Mobilitätshilfen, die mit auslaufsicheren Trocken- oder Gelbatterien betrieben werden, dürfen nur im Frachtraum transportiert werden. Bitte beachten Sie, dass wir weder Nassbatterien noch beschädigte, undichte oder nicht auslaufsichere Batterien transportieren.
Rollstühle bzw. Mobilitätshilfen mit Lithium-Ionen-Batterien müssen folgenden Bestimmungen entsprechen (wenn batteriebetriebene Rollstühle bzw. Mobilitätshilfen speziell so konzipiert sind, dass die Batterien vom Benutzer entfernt werden können, z. B. faltbar):
- Die Batterien müssen entfernt und einzeln in zur Mitnahme in die Kabine bestimmten Schutzhüllen verstaut werden. Der Rollstuhl bzw. die Mobilitätshilfe darf dann als aufgegebenes Gepäck ohne Beschränkungen befördert werden.
- Die Pole müssen vor Kurzschlüssen geschützt werden.
- Die Batterien dürfen nicht als AUFGEGEBENES Gepäck befördert werden.
- Die Batterie muss entsprechend der Anleitung des Herstellers bzw. des Geräteinhabers aus dem Gerät entfernt werden.
- Die Batterie darf 300 Wh nicht übersteigen. Maximal eine Ersatzbatterie mit maximal 300 Wh oder zwei Ersatzbatterien mit maximal 160 Wh dürfen mitgenommen werden.
Beschädigte, zerstörte oder verlorene Mobilitätshilfen
Wir bemühen uns nach Kräften um einen sorgfältigen Transport von Mobilitätshilfen, um Verluste oder Schäden zu vermeiden. Wir stellen die Mobilitätshilfen der Passagiere so schnell wie möglich nach der Ankunft zur Verfügung.
Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust einer Mobilitätshilfe verzichten wir auf die übliche Haftungsbeschränkung von Fluggesellschaften und Air Transat wird:
- Es wird eine vorübergehende Ersatz-Mobilitätshilfe zur Verfügung gestellt, die den Bedürfnissen der Fluggäste entspricht, bis ihre Mobilitätshilfe an sie zurückgegeben, repariert, ersetzt oder von Air Transat erstattet wird.
- Alle Kosten, die dem Fluggast dadurch entstehen, dass ihm seine Mobilitätshilfe bei der Ankunft nicht zur Verfügung gestellt wurde, werden erstattet.
Falls Sie einen Anspruch in Bezug auf eine beschädigte, zerstörte oder verlorene Mobilitätshilfe geltend machen möchten, besuchen Sie bitte den Abschnitt Gepäckreklamationen (nur auf Englisch verfügbar).
Sonderdeklaration
Eine Person mit einer Behinderung, die eine Mobilitätshilfe nutzt, ist berechtigt, eine Sonderdeklaration (""declaration of interest"") gemäß Artikel 22 Absatz 2 des Montrealer Übereinkommens abzugeben, in der der Geldwert der Mobilitätshilfe und eine Beschreibung ihrer Erkennungsmerkmale aufgeführt sind.
Sonderdeklarationen können jederzeit ab dem Zeitpunkt der Reservierung bis zur Übernahme der Kontrolle über die Mobilitätshilfe zum Verstauen im Gepäckraum durch Air Transat abgegeben werden.